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  • Flüchtlinge
  • Asyl, Dublin-Verfahren und Rechte

Flüchtlinge Asyl, Dublin-Verfahren und Rechte von Flüchtlingen in Deutschland

von Aktion Deutschland Hilft

Laut UNHCR, dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, liegt die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen jüngsten Schätzungen zufolge bei über 65 Millionen weltweit.

Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge auf der Welt kommen aus nur drei Ländern: Somalia, Afghanistan und Syrien. Millionen Menschen fliehen zudem aus dem Sudan, dem Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo, Myanmar und dem Irak. Weltweit verlassen fast 34.000 Menschen jeden Tag aufgrund von Konflikten und Verfolgung ihre Heimat.

Wann erhalten Flüchtlinge Asyl in Deutschland?

Laut Artikel 16a des Grundgesetzes können alle Personen, die politisch verfolgt werden, in Deutschland Asyl beantragen. Politische Verfolgung liegt vor, wenn ein Mensch wegen seiner

  • politischen oder religiösen Überzeugung
  • Staatszugehörigkeit
  • Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe

im Falle der Rückkehr in die Heimat durch den Staat oder Dritte einer der folgenden Punkte droht:

  • Verfolgung
  • Gefahr für Leib und Leben
  • Beschränkung der persönlichen Freiheit

Neben dem im Grundgesetz verankerten Asylrecht gibt es Gesetze sowie internationale und europäische Standards. Dazu gehören die Gewährung von Flüchtlingsschutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention, Abschiebungsverbote auf Grundlage der UN-Antifolterkonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Notsituationen wie Hungersnöte oder Umweltkatastrophen werden nicht als Grund für Flucht und Asylgewährung anerkannt.


Bildergalerie: Hilfe für Geflüchtete

Menschen im Kongo fliehen an einen sicheren Ort
Menschen im Kongo fliehen an einen sicheren Ort
© World Vision/Michael Arunga
Mehr als 80 Millionen Menschen auf der Welt sind auf der Flucht vor Gewalt und Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen. Viele Geflüchtete nehmen weite und gefährliche Fluchtrouten auf sich, um in einem sicheren Land anzukommen. Die Mehrheit sind Binnenflüchtlinge, die innerhalb ihrer Heimat Schutz suchen. Was die Kinder, Frauen und Männer eint: Das Leben, das sie bisher kannten, gibt es nicht mehr.
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Ein kleines Kind im Flüchtlingscamp
Ein kleines Kind im Flüchtlingscamp
© Johanniter/Jakob Studnar
Mehr als die Hälfte aller Geflüchteten ist unter 18 Jahre alt. Wenn Kinder ihre vertraute Umgebung verlassen müssen, verlieren sie nicht nur ihr Zuhause. Kinder sind auf der oft monatelangen Reise schnell erschöpft und besonders anfällig für Krankheiten. Viele Mädchen und Jungen leiden zudem unter traumatischen Erlebnissen.
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Fliehende Menschen durchqueren einen Fluss
Fliehende Menschen durchqueren einen Fluss
© World Vision/Himaloy Joseph Mree
Flucht hat viele Ursachen. Oft ist sie der einzige Weg, um zu überleben: etwa, wenn in einem Land Krieg und Terror herrschen oder Menschen aufgrund ihrer Religion um ihr Leben fürchten. Außerdem müssen immer mehr Menschen mit den Folgen des Klimawandels leben. Und wenn Dürren oder Stürme die Lebensgrundlage zerstören, drohen vielen Familien Hunger und Armut.
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Fotos
Flüchtlinge in einem mazedonischen Flüchtlingscamp
© Habitat for Humanity/Mazedonien
Es gibt weltweit immer mehr Konfliktregionen, die Menschen aus Angst um ihr Leben verlassen. Sie haben ein Recht auf Sicherheit – das ist im Grundgesetz und internationalen Standards festgelegt. Dazu gehört die Genfer Flüchtlingskonvention. Alle Staaten, die sie unterzeichnet haben, haben Geflüchteten Schutz zu gewähren.
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Fotos
Helfer verteilen Hilfsgüter an Flüchtlinge
© Help/Jendar Khemesh
Weltweit leisten die Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft geflüchteten Menschen Hilfe – auf allen Stationen der Flucht. In Herkunftsländern – darunter Somalia und der Südsudan, Afghanistan und Syrien – erhalten die Familien beispielsweise Nahrungsmittel, Decken und Matratzen. Krankenhäuser werden mit Medikamenten versorgt.
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Fotos
Eine Flüchtlingsfamilie aus dem Südsudan in Uganda
© World Vision/Theodore Sam
Auf ihrer Flucht werden die Menschen mit Trinkwasser und Lebensmitteln, Hygieneartikeln und Kleidung versorgt. Außerdem unterstützen Mitarbeiter:innen unserer Hilfsorganisationen sie beim Bau von Unterkünften in den Transit- und Zielländern wie Uganda, Kenia, Iran und der Türkei.
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Wenn Menschen durch große Katastrophen in Not geraten, helfen wir. Gemeinsam, schnell und koordiniert. Schon ab 5 € im Monat werden Sie Förderer. Ihre regelmäßige Spende ermöglicht unsere wichtige Nothilfe. Danke für Ihre Unterstützung!
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7 Bilder


Wie läuft ein Asylverfahren in Deutschland ab?

Um in Deutschland Asyl zu erhalten, stellt der Asylsuchende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag. Büros des BAMF finden sich in jeder Erstaufnahmeeinrichtung. Dort werden die Flüchtlinge zu den Gründen und zum Ablauf ihrer Flucht befragt, es werden Personaldaten aufgenommen und Fingerabdrücke registriert. Daraufhin erhält der Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung. Damit darf er in Deutschland bleiben, bis über seinen Antrag entschieden ist.

Nach etwa drei Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung werden die Flüchtlinge nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) einem Bundesland sowie einer Stadt oder einem Landkreis zugewiesen und in Gemeinschaftsunterkünften oder in Wohnungen untergebracht.

Die Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung des Asylantrages fällt in einer Anhörung. Daran nehmen der Asylsuchende, ein Vertreter des BAMF und ein Dolmetscher teil. Der Asylsuchende trägt darin die Gründe für seinen Antrag mündlich vor.

Entscheidend sind die Fluchtgründe der Menschen

Wird ein Flüchtling als asylberechtigt anerkannt, erhält er zunächst ein Aufenthaltsrecht über drei Jahre. Nach dieser Zeit wird geprüft, ob die Gründe für das Asyl weiterhin bestehen. Ist das der Fall, kann der Flüchtling ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Nach acht Jahren kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.

Wird der Asylantrag abgelehnt, ist der geflüchtete Mensch ausreisepflichtig und muss Deutschland verlassen. Reist er nicht freiwillig aus, droht die Abschiebung. Ist eine Ausreise nicht möglich, etwa wegen Krankheit oder weil kein Pass für die Rückkehr vorliegt, gilt der Flüchtling als geduldet. Der Asylsuchende kann gegen den Ablehnungsbescheid klagen. Dann überprüft das Gericht die Entscheidung des BAMF.

Bei formellen Entscheidungen trifft das BAMF keine inhaltliche Aussage zum Antrag. Formelle Entscheidungen liegen vor, wenn etwa ein anderer EU-Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist oder der Asylantrag zurückgezogen wurde.

Asylrecht: Das besagt die Dublin-Verordnung

Die Dublin-Verordnung der Europäischen Union bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrages zuständig ist. Neben den Ländern der Europäischen Union haben auch Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein die Verordnung anerkannt. Die Dublin-Verordnung besagt, dass für einen Asylbewerber das Land zuständig ist, das er zuerst betreten hat, in dem Fingerabdrücke genommen wurden oder für das er ein Visum hatte. Die Flüchtlinge müssen demnach ihren Asylantrag in dem EU-Land stellen, in dem sie ankommen. Zeitweise wurde das Dublin-Verfahren für Menschen, die aus Syrien geflohen sind, nicht angewendet.

In der ersten Zeit werden Flüchtlinge mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt: mit Sachleistungen für Hausrat, Ernährung, Kleidung und Hygieneartikeln, Wertgutscheinen oder Geldleistungen. Sind sie anerkannt, erhalten sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Alterssicherung.

Minderjährige Flüchtlinge haben ein Recht auf Bildung

In den ersten drei Monaten ist es Asylsuchenden und Geduldeten nicht gestattet zu arbeiten. Nach diesen drei Monaten sind ihre Chancen auf einen Job eingeschränkt, da sie nur schlecht Zugang zum Arbeitsmarkt haben: Deutsche werden bei gleicher Qualifikation eher eingestellt. Minderjährige Asylsuchende haben ein Recht auf Bildung und dürfen laut Gesetz deutsche Schulen besuchen. Darüber hinaus haben Flüchtlinge immer Anspruch auf die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen.

Quellen: BAMF, ProAsyl, UNHCR

+++ Spendenaufruf +++

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Menschen im Kongo fliehen an einen sicheren Ort

Flüchtlinge

Weltweit fliehen Millionen Menschen vor Krieg, Verfolgung oder Naturkatastrophen. Erfahren Sie, wie unsere Bündnisorganisationen Geflüchteten helfen.

In Dadaab, dem größten Flüchtlingslager der Welt, leben viele Menschen schon seit ihrer Geburt und haben selbst schon wieder Familien gegründet. Seit 1994 leben hier etwa 400.000 Menschen.

Wer gilt als Flüchtling?

Menschen verlassen ihre Heimat aus diversen Gründen. Manche tun es freiwillig, andere aus Angst um ihre Sicherheit. Lesen Sie, wer als Flüchtling definiert wird.

© Bündnis deutscher Hilfsorganisationen: Flüchtlinge

Schirmherr & Kuratoriumsvorsitzende

Horst Köhler; Annalena Baerbock


Bundespräsident a. D. Horst Köhler & Außenministerin Annalena Baerbock: Erfahren Sie mehr!

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Menschen im Kongo fliehen an einen sicheren Ort

Bildergalerien
Bildergalerie: Flüchtlinge weltweit
Bildergalerie: Weltflüchtlingstag am 20. Juni
Bildergalerie: Wenn die Temperaturen sinken

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Griechenland: Angekommen, und weiter?
Deutschland: Perspektiven nach der Flucht
Ukraine: Herausforderungen der Hilfe

Infografiken
Infografik: Flucht durch den Darién Gap
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Infografik: Flucht Sudan & Südsudan
Infografik: Flucht aus der Ukraine
Infografik: Fluchtrouten nach Europa
Infografik: Flüchtlinge weltweit
Infografik: Fluchtursachen
 

Interaktive Grafiken
Infografik: Klimawandel und Naturkatastrophen
Infografik: Weltweite Katastrophenvorsorge

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