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Mitarbeiter einer Hilfsorganisation bei der Minenräumung
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  • Das Ottawa-Abkommen - gemeinsam gegen Landminen

Landminen Mit internationalen Abkommen gegen Minen und explosive Kriegsreste

von Aktion Deutschland Hilft

Wasserholen, Feldarbeit, Versteckspielen: In vielen Regionen der Welt wird Alltägliches durch lauernde explosive Waffen im Boden zur tödlichen Gefahr. Dennoch finden Antipersonenminen und Streubomben bis heute Einsatz.

Infografik Landminen

Internationale Vereinbarungen wie das Ottawa-Abkommen und die Oslo-Konvention haben sich zum Ziel gesetzt, dem Einsatz solcher explosiven Waffen entgegenzuwirken.

Vereint gegen Antipersonenminen: Das Ottawa-Abkommen

Das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (auch Ottawa-Abkommen oder Mine Ban Treaty) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen.

Antipersonenminen sind darauf ausgelegt, Menschen zu verletzen oder zu töten. Sie werden meist im Boden versteckt und explodieren bei Berührung oder Annäherung. Die Gefahr bleibt für Zivilist:innen oft über Jahre bestehen – auch lange nach einem Konflikt.

Der Vertrag verbietet Einsatz, Produktion, Lagerung und Weitergabe dieser Waffen. Die Konvention schreibt die Vernichtung von Lagerbeständen innerhalb von vier Jahren und die Räumung minenverseuchter Gebiete innerhalb von zehn Jahren vor.

Außerdem sollen finanzielle Mittel für die Minenopferhilfe bereitgestellt werden. Von Minen nicht betroffene Staaten sollen laut dem Abkommen minenverseuchten Staaten bei der Minenräumung helfen.

Bis in die 1990er Jahre gab es weltweit nur halbherzige Beschränkungen. Zu dieser Zeit lauerten an die 100 Millionen Minen in über 70 Ländern auf Feldern, Wegen oder in Wüsten - oft als Hinterlassenschaft von Kriegen, die schon seit Jahrzehnten vorbei waren.

Das internationale Übereinkommen über ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geht auf die Initiative des österreichischen Diplomaten Werner Ehrlich zurück. Im April 1996 erstellte er privat den ersten Entwurf einer Konvention.

Im Oktober desselben Jahres diskutierten die Teilnehmenden einer internationalen Konferenz im kanadischen Ottawa über ein Totalverbot von APM. Nach vielen Debatten wurde Österreich beauftragt, eine Konvention auszuarbeiten. Die Grundlage war Ehrlichs Entwurf.

Die Wiener Konferenz war die erste Verhandlungsrunde interessierter Staaten und Organisationen zum Verbot von APM. Nach weiteren Konferenzen in Bonn, Brüssel und Oslo wurde die Übereinkunft über ein Totalverbot von Antipersonenminen am 18. September 1997 von 89 Staaten als völkerrechtlicher Vertrag angenommen.

Auf der abschließenden diplomatischen Konferenz von Ottawa (Dezember 1997) unterzeichneten 121 Staaten die Übereinkunft. Die Ottawa-Konvention benötigte 40 Ratifizierungen, um in internationales Recht umgesetzt werden zu können. Im September 1998 war es soweit. Der Vertrag wurde am 1. März 1999 gültig.

Bis heute wurde die Konvention von 162 Staaten ratifiziert. Die großen Militärmächte - die USA, Russland, China und Indien - waren in Ottawa nicht dabei. Sie sind es bis heute nicht. (Stand: Mai 2025)

Nicht nur die Räumung, auch die Nachsorge für Minenopfer ist mit dem Vertrag von Ottawa zur internationalen Aufgabe geworden. Und das Abkommen wirkte: Bis 2013 ging die Zahl der jährlichen Minenopfer um mehr als die Hälfte zurück.

Doch mit der gestiegenen Zahl der gewalttätigen Kämpfe ist dieser Trend wieder rückläufig – zum Beispiel wegen der Konflikte in Syrien und im Jemen.

Mit der Oslo-Konvention gegen Streubomben

Auch der Einsatz von Streumunition zieht lange und verheerende Folgen nach sich. Mit der Oslo-Konvention wurde ein völkerrechtlicher Vertrag zum Verbot von Streumunition in Kraft gesetzt.

Streubomben sind Waffen, die beim Abwurf viele kleine Sprengkörper (Submunition) über ein großes Gebiet verteilen. Diese explodieren nicht immer sofort und stellen dadurch langfristig eine Gefahr für die Zivilbevölkerung dar.

Die Oslo-Konvention verbietet den Einsatz, die Lagerung, den Handel und die Produktion von Streubomben.

Mit ihrer Unterzeichnung verpflichten sich Staaten dazu, Munition in ihrem Besitz zu vernichten und kontaminierte Gebiete zu räumen. Weitere Bestandteile des Abkommens sind die Unterstützung der Betroffenen und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit.

Um Transparenz zu gewährleisten, müssen die Vertragsstaaten regelmäßig über ihre Fortschritte berichten. Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Eindämmung von Streumunition und zum Schutz der Zivilbevölkerung.

Der erste Schritt war die Gründung der Cluster Munition Coalition (CMC) im November 2003 durch Handicap International und 84 anderen Organisationen aus den Reihen der International Campaign to Ban Landmines (ICBL).  

Im Februar 2007 fand schließlich in Oslo die erste internationale Konferenz des sogenannten Oslo-Prozesses statt. Norwegen hatte diesen Prozess angestoßen, nachdem die CMC drei Jahre lang Staaten und Öffentlichkeit für ein Verbot von Streubomben mobilisiert hatte. Ziel war es, bis Ende 2008 ein völkerrechtlich bindendes Verbot zu erreichen.

Schließlich einigten sich 2008 bei der fünften Konferenz des Oslo-Prozesses in Dublin 107 Staaten auf den Vertragstext zum Verbot von Streubomben. Am 3. und 4. Dezember 2008 unterzeichneten in Oslo zunächst 94 Staaten das Abkommen.

 

In fast allen Ländern und Regionen der Welt wurde in den vergangenen 70 Jahren Streumunition eingesetzt. Besonders schwere Folgen hatten die militärischen Einsätze in Südostasien, im Irak, in Afghanistan und im Libanon.

Nach diesen Erfahrungen begann 2007 der sogenannte Oslo-Prozess, mit dem Ziel, Streubomben international zu verbieten.

Die Zivilbevölkerung leidet am meisten unter Streumunition. Im Jahr 2023 waren 93 Prozent der erfassten Betroffenen Zivilist:innen.

Im Dezember 2023 umfasste die Konvention 124 Staaten: 112 hatten das Abkommen ratifiziert oder waren beigetreten, 12 hatten es unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Wie bereits beim Ottawa-Abkommen gehören auch bei der Oslo-Konvention die USA, Russland und China nicht zu den Vertragsstaaten. Am 6. März 2025 ist mit Litauen der erste Vertragsstaat aus dem Abkommen ausgetreten. (Stand: Mai 2025)

Seit Inkrafttreten des Vertrags im Jahr 2010 haben die Vertragsstaaten gemeinsam sämtliche gemeldeten Bestände an Streumunition vernichtet. Das umfasst fast 1,5 Millionen Streubomben und rund 179 Millionen Submunitionen.

Doch der Ausstieg Litauens verdeutlicht, dass die veränderte globale Sicherheitslage weitere Herausforderungen für den Kampf gegen Streumunition mit sich bringen wird.

Im Jahr 2023 sind weltweit mindestens 219 Menschen aufgrund von Streumunition gestorben oder wurden verletzt. Die tatsächliche Zahl ist jedoch vermutlich deutlich höher, da viele Fälle nicht erfasst oder gemeldet werden.

So hilft unser Bündnis den Menschen in verminten Ländern

Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft sind in vielen verminten Regionen weltweit im Einsatz. Dazu gehört die Räumung der Minen, Versorgung von Verletzten oder die Aufklärung über Risiken.

Unser Bündnis steht den von Minen und explosiven Kriegsresten betroffenen Menschen zur Seite und leistet weltweit Nothilfe. Danke, dass Sie helfen!

 

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Vorsichtig arbeitet eine Frau in Kolumbien daran, ein Feld zu entminen

Landminen

Landminen und Streubomben sind Kriegsreste, die weltweit Opfer fordern. Aktuelle Zahlen, eine Infografik und weitere Informationen zu Minen finden Sie hier.

Risikoaufklärung in einer Schule in der Oblast Tscherniwzi in der Ukraine

Warum humanitäre Minenräumung inklusiv sein muss

Landminen und Streubomben fordern täglich zivile Opfer. Erfahren Sie, warum inklusive Minenräumung wichtig ist und wie Handicap International hilft.

Schirmherr & Kuratoriumsvorsitzende

Horst Köhler; Annalena Baerbock


Bundespräsident a. D. Horst Köhler & Außenministerin Annalena Baerbock: Erfahren Sie mehr!

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