Die Ausschreibung ist geöffnet. Bewerbungsschluss ist der 18. Dezember 2025. Den Bewerbungsbogen finden Sie hier .
Bitte übersenden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen für den Journalismuspreis Humanitäre Hilfe ausschließlich über das hierfür bereitgestellte Formular, damit die Vertraulichkeit Ihrer Daten durch die verschlüsselte Übertragung sichergestellt ist.
Alle Informationen zu den Teilnahmebedingungen erfahren Sie hier:
- Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Aktion Deutschland Hilft e. V., Bedienstete des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland, Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen, Mitglieder von Kooperationspartnern, Mitglieder der Jury sowie deren unmittelbare Angehörige.
- Teilnehmer:innen des Journalismuspreis Humanitäre Hilfe müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung zwischen 21 und 29 Jahren alt sein.
- Teilnehmer:innen müssen eine journalistische Ausbildung (Volontariat/Studium) und/oder Arbeitserfahrung im journalistischen Gebiet vorweisen. Teilnahmeberechtigt sind fest angestellte und hauptberufliche freie Journalist:innen.
- Bewerben können sich Journalist:innen mit deutscher Staatsbürgerschaft, deren Hauptwohnsitz in Deutschland liegt. Sofern die Journalist:innen zurzeit im Ausland leben, muss die Ausreise aus dem aktuellen Tätigkeitsland jederzeit möglich sein. Auch die Einreise in das vorgesehene Reiseland des Journalismuspreises darf durch den vorübergehenden Auslandsaufenthalt nicht beeinträchtigt werden. Reisekosten für verpflichtende Termine in Deutschland (Kick Off-Veranstaltung und Preisverleihung) werden nur übernommen, wenn sie mit der Anreise innerhalb Deutschlands vergleichbar sind. Der Fokus der Journalist:innen muss auf deutschsprachiger Berichterstattung bzw. der Tätigkeit für deutschsprachige Medien liegen.
- Bewerber:innen, die gegenwärtig als journalistische Blogger:innen tätig sind, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich zu bewerben. Voraussetzung ist, dass sie bereits journalistische Arbeitserfahrungen gesammelt haben und ein entsprechendes Profil aufweisen können.
- Teilnehmer:innen müssen Know-how zur multi- (Text, Audio, Film etc.) und crossmedialen Darstellung (online und offline) von journalistischen Inhalten vorweisen.
- Jede:r Teilnehmer:in darf nur eine Bewerbung einreichen.
- Bitte übersenden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen für den Journalismuspreis Humanitäre Hilfe ausschließlich über das hierfür bereitgestellte Formular, damit die Vertraulichkeit Ihrer Daten durch die verschlüsselte Übertragung sichergestellt ist.
- Der Bewerbung sind der vollständig ausgefüllte und (digital oder handschriftlich) unterschriebene Bewerbungsbogen und die Arbeitsprobe beizufügen. Der Arbeitsprobe fügen Sie bitte ein Making-Of bei (Beschreibung des Recherchewegs, Entstehung und Veröffentlichung).
Wir bitten Sie, alle Unterlagen, einschließlich des Bewerbungsbogens, als gesammelte PDF-Datei (max. 20 MB) einzureichen. Bei interaktiven, multimedialen oder Fernseh- bzw. Hörfunkbeiträgen bitten wir um eine kurze Projektbeschreibung im entsprechenden Feld des Bewerbungsbogens (max. 1.500 Zeichen) mit Verlinkung zum Beitrag. Medium und Datum der Veröffentlichung müssen erkennbar sein. Falls eine direkte Verlinkung zum Beitrag nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns über journalismuspreis@aktion-deutschland-hilft.de zu kontaktieren. - Über den Umgang mit Ihren Daten im Rahmen einer Bewerbung auf den Journalistenpreis können Sie sich hier informieren.
- Bewerbungen sind bis zum 18.12.2025 einzureichen. Verspätet oder unvollständig eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
- Mit der Einsendung gestatten die Teilnehmer:innen Aktion Deutschland Hilft und allen beteiligten Hilfsorganisationen und Kooperationspartnern tantiemenfrei und zeitlich unbegrenzt die Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials. Beim Material handelt es sich um den Kurzessay aus der Bewerbungsphase und den finalen Wettbewerbsbeitrag, der nach Beendigung der Recherchereise beim Projektbüro des Journalismuspreises eingereicht wird. Ebenso zählen dazu – während der in Zusammenhang mit dem Journalismuspreis durchgeführten Recherchereise – entstehende Bilder, Filme, Audio-Elemente, Texte, die der/die Journalist:in Aktion Deutschland Hilft, ihm verbundenen Hilfsorganisationen sowie aller weiteren am Journalismuspreis Humanitäre Hilfe beteiligten Organisationen und der Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) zur Verfügung stellt. Das zur Verfügung gestellte Material darf innerhalb der eigenen Berichterstattung zum Projekt Journalismuspreis Humanitäre Hilfe verwendet werden, sofern die oder der Urheber:in unverändert angegeben wird.
- Die Teilnehmer:innen versichern, zur Einräumung dieser Rechte befugt zu sein.
- Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) sowohl während der Bewerbungsphase als auch im Rahmen der Recherchereise und während der Erstellung des Wettbewerbsbeitrags ist grundsätzlich erlaubt. Die Inhalte – unabhängig von ihrer Form (z. B. Text, Bild, Audio oder Video) – die ganz oder teilweise unter Verwendung von KI erstellt oder bearbeitet wurden, müssen eindeutig, nachvollziehbar und transparent als solche gekennzeichnet sein (z. B. durch einen Hinweis im Beitrag). Dies gilt für alle Inhalte, die im Rahmen des Journalismuspreises erstellt werden.
Ziel ist es, größtmögliche Transparenz über den Entstehungsprozess der eingereichten Arbeiten zu gewährleisten. - Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Veröffentlichung ihres Namens (und ggf. Alters) und Bildnisses im Rahmen der Berichterstattung für bzw. über den Journalismuspreis Humanitäre Hilfe einverstanden.
- Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, während der Recherchereisen verbindliche Datenschutzstandards einzuhalten und den Leitlinien für den Umgang mit Projektbeteiligten und dem allgemeinen Verhalten in Projektregionen zu folgen. Diese Leitlinien wurden von Aktion Deutschland Hilft und seinen Mitgliedern erstellt und verpflichten zu einem ethischen und respektvollen Umgang mit den Menschen vor Ort, zum Schutz der Rechte von Kindern und zu allgemeinen Sicherheitsempfehlungen zum Schutz der Journalist:innen selbst.
- Die Teilnehmer:innen versichern, zu relevanten projektbezogenen Veranstaltungen wie dem Kick Off-Workshop (voraussichtlich 25./26.02.2026 in Bonn) sowie der Preisverleihung im November 2026 (voraussichtlich in Berlin) vor Ort zu sein und die 7- bis 10-tägige Recherchereise zwischen April und Juli 2026 wahrzunehmen.
- Der Rechtsweg gegen Entscheidungen der Jury ist ausgeschlossen.
Ergänzung zweite Projektphase (Recherchereisen):
- Die Teilnehmer:innen verfügen über gültige Ausweisdokumente, um weltweite Reisestipendien antreten zu können.
- Teilnehmer:innen, die sich in einem redaktionellen Arbeitsverhältnis mit Festanstellung befinden, müssen gewährleisten, dass Sie für den Zeitraum der Reisestipendien freigestellt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung der Chefredaktion vorzulegen.
- Tropentauglichkeit, vorhandener Impfschutz sowie eine vorhandene Auslandskranken- und Rücktransportversicherung müssen vor Antritt der Recherchereise nachweislich vorhanden sein.
- Die Mitnahme von eigenen technischen Geräten (Kamera, Notebook usw.) erfolgt auf eigenes Risiko. Es besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die umsetzenden NRO, auch nicht für Verluste sonstiger Art (Gepäck usw.). Zudem verpflichten sich die Teilnehmer:innen, benötigtes Equipment selbst mitzunehmen. Aktion Deutschland Hilft und beteiligte Hilfsorganisationen zahlen keine Miete für die technische Ausrüstung.
- Die Teilnehmer:innen werden unterschiedlichen Recherchezielen zugeordnet. Die Zuordnung der Nominierten zu den Projekten soll – sofern anhand der für die Reisen ausgewählten Projekte umsetzbar – zu den Schwerpunkten ihrer bisherigen journalistischen Tätigkeit passen. Die Zuordnung erfolgt u. a. über Skills wie Sprachfähigkeiten oder bisherige Erfahrungen im internationalen Umfeld, jedoch auf Basis fairer und gleicher Voraussetzungen aller Nominierten.
- Es wird nicht garantiert, dass die Teilnehmer:innen Hilfsprojekten in ihnen bekannten Recherchezielen oder in thematisch passenden Projekten zugeordnet werden. Da sich die Reiseziele an unterschiedlichen Faktoren, u. a. Sicherheit, Zugängen zu Programmen und Ressourcen der jeweiligen Patenorganisationen vor Ort orientieren, können die Stipendiat:innen sich Reiseziele nicht selber aussuchen.
- Unbehagen darf und soll jederzeit mit Aktion Deutschland Hilft kommuniziert werden.
- Die Teilnehmer:innen verpflichten sich, während der Recherchereisen verbindliche Datenschutzstandards einzuhalten und den Leitlinien für den Umgang mit Projektbeteiligten und dem allgemeinen Verhalten in Projektregionen zu folgen. Diese Leitlinien wurden von Aktion Deutschland Hilft und seinen Mitgliedern erstellt und verpflichten zu einem ethischen und respektvollen Umgang mit den Menschen vor Ort, zum Schutz der Rechte von Kindern und zu allgemeinen Sicherheitsempfehlungen zum Schutz der Journalist:innen selbst.
- Für die Projektreise sind die Teilnehmer:innen dazu aufgefordert, im Rahmen der Reisestipendien zu recherchieren und innovative journalistische Arbeiten zu erstellen, die auf den Wandel der Mediennutzung reagieren, moderne Technologien nutzen und gesellschaftliche Entwicklungen berücksichtigen. Die Beiträge müssen den Bereich der humanitären Hilfe abdecken.
- Die Teilnehmer:innen sind frei in der Wahl des Formats, des Kanals und der Gestaltung.
- Die Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens vier Wochen nach Rückkehr von der Projektreise beim Projektbüro eingereicht werden. Zur Übermittlung der Daten stellt das Projektbüro einen gesicherten Cloudzugang zur Verfügung, sofern eine Einsendung per Mail nicht möglich ist.






