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Schulkinder in Nepal: Das Recht auf Bildung ist neben vielen anderen Kinderrechten in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben
Fotos
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Schulkinder in Nepal: Das Recht auf Bildung ist neben vielen anderen Rechten in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben
© Aktion Deutschland Hilft/Timm Schamberger
In der UN-Kinderrechtskonvention sind die Rechte von Kindern verankert. Die Konvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. An diesem Datum wird seitdem jedes Jahr der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.
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Ein Junge im Libanon
© Aktion Deutschland Hilft/Fulvio Zanettini
Mit diesem Übereinkommen stellen die Vereinten Nationen Kinder und Jugendliche unter besondere Fürsorge und besonderen Schutz. Die Grundrechte sind in 54 Artikeln festgeschrieben und gelten für alle Mädchen und Jungen auf der Welt, die noch nicht volljährig sind.
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Eine Helferin des ASB mit einem Baby in Guatemala
© ASB/Markus Nowak
Leben, Entwicklung und Gesundheit: Unter anderem steht in der UN-Kinderrechtskonvention, dass alle Kinder von Geburt an das Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit haben und darauf, bei Krankheiten ärztlich behandelt zu werden.
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Kinder beim Schulbesuch in Haiti
© Aktion Deutschland Hilft/Alice Smeets
Die Basis für Chancengleichheit: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, regelmäßig eine Schule zu besuchen und zu lernen. Mädchen und Jungen mit Behinderung steht eine besondere Betreuung zu.
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Eine Mutter mit ihren Kindern in Äthiopien
© arche noVa/Axel Fassio
Mädchen und Jungen haben ein Recht auf Familie, die Fürsorge ihrer Eltern und gewaltfreie Erziehung. In der UN-Kinderrechtskonvention steht auch, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf – es sei denn zum Wohle des Kindes.
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Kinder im Irak beim Spielen
© Freunde der Erziehungskunst/Irak
Alle Mädchen und Jungen auf der Welt haben ein Recht auf freie Zeit, auf Spiel und Erholung. Ebenso gilt für sie das Menschenrecht, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu äußern.
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Fotos
Frauen und Kinder in einem Flüchtlingscamp in Jordanien
© Jakob Studnar
Im Krieg, bei bewaffneten Konflikten oder auf der Flucht – unabhängig davon, ob die Kinder mit ihren Eltern oder ohne Begleitung fliehen – stellt die UN-Kinderrechtskonvention Mädchen und Jungen unter besonderen Schutz.
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Kinder in Uganda – sie sind aus dem Südsudan geflohen
© Aktion Deutschland Hilft/Klaus Petrus
Die Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention gelten für alle Kinder – egal, welche Hautfarbe sie haben, welche Sprache sie sprechen oder aus welchem Land sie kommen. Gerichte, Gesetzgeber und Verwaltungen haben die Pflicht, das Kindeswohl und die Interessen von Kindern zu berücksichtigen
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Fotos
Nach der Naturkatastrophe brauchen philippinische Kinder Hilfe
© Aktion Deutschland Hilft/Zanettini
Für viele Mädchen und Jungen bestehen die Kinderrechte nur auf dem Papier: Sie wachsen im Krieg auf und können deshalb über Jahre keine Schule besuchen; sie leiden unter Hunger, Durst und Krankheiten; oder sie leben mit ihren Familien in großer Armut.
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Einem kleinen Mädchen wird während der Hungersnot in Äthiopien der Oberarm gemessen
© Aktion Deutschland Hilft/Trappe
Unser Bündnis ist weltweit für Mädchen und Jungen da, die unverschuldet in Not geraten sind: Wir unterstützen Kinder und Familien nach Naturkatastrophen, während einer Hungersnot, auf der Flucht vor Krieg und Gewalt sowie beim Start in eine hoffnungsvolle und sichere Zukunft.
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Kinder mit ihren gemalten Bildern in einem Flüchtlingscamp in Bangladesch
© World Vision/Bangladesch
Bei großen Krisen leiden die Kleinsten besonders. Die Helfer unserer Bündnisorganisationen haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, Kindern ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern – etwa diesen Mädchen und Jungen in einem Flüchtlingscamp in Bangladesch.
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Ein Helfer mit Kindern in einem Flüchtlingscamp
© Islamic Relief/Syrien
Aktion Deutschland Hilft ist weltweit für Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer in Not im Einsatz. Möglich ist das nur mit Ihrer Unterstützung…
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  • Kinder in Not
  • Kinder haben Rechte

Kinder in Not Internationaler Tag der Kinderrechte – die UN-Kinderrechtskonvention

von Aktion Deutschland Hilft

Kinder haben viele Rechte. Das Recht auf eine Familie, die liebt und beschützt; auf Schulbildung, die auf das spätere Leben vorbereitet; auf Gesundheit, Freizeit und Privatsphäre.

Alle Mädchen und Jungen auf der Welt haben diese Rechte. Sie sind in der UN-Kinderrechtskonvention (auch "Übereinkommen über die Rechte des Kindes") verankert. 

UN-Kinderrechtskonvention: Schutz & Fürsorge für alle Kinder

Die Vereinten Nationen stellen Kinder und Jugendliche mit diesem Übereinkommen unter besondere Fürsorge und besonderen Schutz. Die Konvention wurde am 20. November 1989 verabschiedet. An diesem Datum wird jedes Jahr der Internationale Tag der Kinderrechte begangen.

Jetzt spenden & helfen!


191 Staaten verpflichteten sich damals, die Grundsätze zu achten. Abgesehen von den USA sind bis heute alle UN-Mitgliedsstaaten der Konvention beigetreten. Keine andere UN-Konvention wird von so vielen Staaten unterstützt.

Kinderrechte: Beispiele aus der UN-Konvention

In den 54 Artikeln sind viele Grundrechte für Kinder verankert. Sie gelten für alle Menschen, die noch nicht 18 Jahre alt sind oder bis sie nach Gesetz ihres Heimatlandes das Erwachsenenalter erreichen.

Kinder & Jugendliche haben ein Recht auf...

  • Leben, Entwicklung und Gesundheit
  • Bildung und Chancengleichheit
  • Meinungsfreiheit
  • eine Familie und Fürsorge der Eltern
  • Freizeit, Spiel und Erholung
  • besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
  • Privatsphäre und Ehre

Mädchen & Jungen stehen unter besonderem Schutz...

  • im Krieg und auf der Flucht
  • bei bewaffneten Konflikten
  • vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung sowie Entführung

Außerdem legen der Kinderrechtskonvention vier Prinzipien zugrunde:

  1. Alle Kinder sind gleich: Kein Kind darf aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sozialer Herkunft, einer Behinderung oder etwa der politischen Gesinnung der Eltern diskriminiert werden
  2. Alle Kinder sollen sich zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Menschen entwickeln können
  3. Gerichte, Gesetzgeber und Verwaltungen haben die Pflicht, das Kindeswohl und die Interessen von Kindern zu berücksichtigen
  4. Kinder und Jugendliche dürfen ihre Anliegen und Beschwerden äußern. Der Staat soll sie – je nach Alter und Reife des Kindes – berücksichtigen

Not, Gewalt und Diskriminierung sind für viele Kinder Realität

Ein UN-Ausschuss überwacht, ob Staaten die Rechte der Kinder wahren. Doch für viele Mädchen und Jungen bestehen die Kinderrechte nur auf dem Papier. Sie wachsen in Kriegsregionen auf und können deshalb über Jahre keine Schule besuchen; sie leben mit ihrer Familie in Armut oder leiden unter Hunger, Durst und Krankheiten.

Das Leben vieler Kinder und Jugendlichen ist zudem geprägt von Diskriminierung, Kinderarbeit und Kinderhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Krieg – in vielen Fällen als Kindersoldat. Die Liste der Missachtungen ist sehr lang.

So hilft unser Bündnis Kindern weltweit

Geschichte: Entwicklung der Kinderrechtskonvention

Nach dem Ersten Weltkrieg war die Not vieler Kinder groß. Das war Anlass für den damaligen Völkerbund, im September 1924 die erste Genfer Erklärung zum Schutze der Kinder zu verabschieden. Nach ihrer Gründung fügten die Vereinten Nationen in ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 einen Kinderschutzparagraphen bei.

Am 20. November 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung die "Deklaration über die Rechte der Kinder". Über viele Jahre wurden Vorschläge für eine Erweiterung gesammelt. Daraus entstand 1979 der Entwurf für ein neues Übereinkommen – die Basis für die heutige Kinderrechtskonvention. Nach dem 20. November 1989 wurde sie in den vergangenen Jahren mehrmals um Zusatzprotokolle ergänzt: beispielsweise um den Schutz von Kindern während bewaffneter Konflikte zu bekräftigen.

Kinderrechte & Kindertage in Deutschland

Neben dem Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November gibt es in Deutschland zwei weitere Kindertage: In der DDR wurde er am 1. Juni und in der BRD am 20. September gefeiert. Nach der Wiedervereinigung wurden beide Tage beibehalten.

Im Januar 1990 unterzeichnete Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. In den deutschen Grundgesetzen sind die Rechte der Kinder nicht verankert. Durch die UN-Kinderrechtskonvention sind deutsche Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber aber verpflichtet, bei Entscheidungen und Maßnahmen das Wohl und die Interessen von Kindern vorrangig zu berücksichtigen.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Bundeszentrale für politische Bildung, Kinderhilfswerk UNICEF

+++ Spendenaufruf +++

Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
bittet dringend um Spenden für die Nothilfe weltweit

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Kinder in Not

Kinder in Entwicklungsländern und Krisengebieten sind häufig von Hunger, fehlender Bildung oder Kinderarbeit betroffen. Erfahren Sie mehr über Kinder in Not.

#TeamMenschheit: Gemeinsam gegen Corona

Corona betrifft uns alle. Deshalb können wir die Krise nur gemeinsam überwinden. Das #Teammenschheit steht für Zusammenhalt - jeder kann dabei sein!

© Bündnis deutscher Hilfsorganisationen: Spenden & helfen

Schirmherr & Kuratoriumsvorsitzende

Horst Köhler; Annalena Baerbock


Bundespräsident a. D. Horst Köhler & Außenministerin Annalena Baerbock: Erfahren Sie mehr!

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