Effiziente Hilfe für Menschen in Not gewährleisten und optimieren: Mit diesem Ziel haben sich die Bundesregierung und humanitäre Hilfsorganisationen zum Koordinierungsausschuss Humanitäre Hilfe (KAHH) des Auswärtigen Amtes zusammengeschlossen. Darunter sind auch Bündnisorganisationen von Aktion Deutschland Hilft.
Gemeinsame Prinzipien: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit
Die Mitglieder des KAHH haben sich auf "12 Grundregeln der Humanitären Hilfe im Ausland" verständigt und darin die Prinzipien Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit konkretisiert.
Die "12 Grundregeln der Humanitären Hilfe im Ausland"
- Durch Katastrophen, Kriege und Krisen leiden Menschen Not, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können. Diese Not zu lindern ist das Ziel Humanitärer Hilfe.
- Alle Menschen haben das Recht auf Humanitäre Hilfe und humanitären Schutz. Außerdem muss ihnen das Recht zustehen, Humanitäre Hilfe zu leisten und humanitären Schutz zu gewähren.
- Hilfe und Schutz werden ohne Ansehen von Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder sonstigen Unterscheidungsmerkmalen gewährt. Humanitäre Hilfe darf weder von politischen oder religiösen Einstellungen abhängig gemacht werden, noch darf sie diese fördern. Einziges Kriterium bei der Abwägung von Prioritäten der Hilfeleistungen ist die Not der Menschen.
- Die im Gesprächskreis als Träger der Hilfe mitwirkenden Organisationen und die staatlichen Einrichtungen handeln entsprechend ihrer eigenen Richtlinien und Umsetzungsstrategien in eigener Verantwortung.
- Die Hilfsorganisationen achten die Würde des Menschen bei der Durchführung ihrer Hilfe.
- Sie respektieren im Einsatzland geltendes Recht und Brauchtum. Sofern es bei dem Bestreben, die bestmögliche Hilfe zu leisten, mit Bestimmungen des Empfängerlandes zu Konflikten kommt, ist auf deren Beilegung im Hinblick auf das Ziel Humanitärer Hilfe hinzuarbeiten.
- Sie werden sich, soweit wie möglich, bei Maßnahmen der Humanitären Hilfe unterstützen und zusammenarbeiten.
- Die Hilfeleistenden verpflichten sich sowohl gegenüber den Empfängern der Hilfe als auch gegenüber denjenigen, deren Zuwendungen und Spenden sie annehmen, Rechenschaft abzulegen.
- Humanitäre Hilfe ist in erster Linie Überlebenshilfe. Dabei bezieht sie die Selbsthilfekräfte der Menschen ein und fördert die Reduzierung der Katastrophenanfälligkeit. Sie beachtet, wo nötig, die Entwicklungsbedürfnisse.
- Die in der Humanitären Hilfe tätigen Organisationen und staatlichen Einrichtungen beziehen von Anfang an örtliche Partner in ihre Planungen und Maßnahmen mit ein.
- Auch die Empfänger der Hilfe werden in die Organisation und die Durchführung der Maßnahmen einbezogen.
- Hilfsgüter müssen bedarfsgerecht eingesetzt werden und sollen den lokalen Standards entsprechen; ausschlaggebend für Auswahl und Sendung von Hilfsgütern darf allein die aktuelle Notlage sein. Bei der Beschaffung von Hilfsgütern ist dem Einkauf in der von der Notlage betroffenen Region der Vorzug zu geben.
Seit der Gründung 1994 stehen die Mitglieder des Koordinierungsausschusses in engem Austausch. Der KAHH ist innerhalb von Europa einmalig.
+++ Spendenaufruf +++
Aktion Deutschland Hilft, Bündnis der Hilfsorganisationen,
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Stichwort: Nothilfe weltweit
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