Sie möchten Ihr Vermögen gezielt für das Gemeinwohl einsetzen – und besitzen Immobilien, die nicht nur Wohnraum, sondern vor allem Zukunft schaffen können? Dann ist die Übertragung einer Immobilie an die Stiftung Deutschland Hilft eine wirkungsvolle Möglichkeit. Sie verbindet soziales Engagement mit rechtlicher Klarheit und steuerlicher Effizienz.
Erklärung: So stiften Sie eine Immobilie
Ihre Immobilie wird zum Grundstockvermögen der Stiftung hinzugefügt. Sie stärkt auf diese Weise die Diversifizierung des Stiftungsvermögens und stabilisiert es gleichermaßen. Für die Stiftung wird sie zu einem dauerhaft nutzbaren Vermögenswert, dessen Erträge unmittelbar der inhaltlichen Arbeit der Stiftung zugeführt werden.
Dabei profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht:
- Schenkungs- und Erbschaftsteuer: Die Zuwendung an eine gemeinnützige Stiftung ist grundsätzlich steuerfrei – sparen Sie hier erheblich.
- Grunderwerbsteuer: Entfällt, wenn die Immobilie steuerbegünstigten Zwecken dient.
- Sonderausgabenabzug: Für Zustiftungen (auch in Form von Immobilien) gilt ein Freibetrag bis zu 1 Mio. Euro pro Person (2 Mio. Euro bei Ehepaaren), verteilt über bis zu zehn Jahre.
- Keine oder reduzierte Körperschafts- und Gewerbesteuer für Mieterträge, sofern die Stiftung gemeinnützig arbeitet.
- Schutz vor Haushaltsfragmentierung, Haftungsrisiken und Streit – Ihre Immobilie bleibt gebunden an Zwecke, nicht Personen.
Und so könnte die Übertragung Ihrer Immobilie in den Grundstock der Stiftung ganz konkret umgesetzt werden:

Stiften Sie Immobilien, gestalten Sie Zukunft
Immobilien als Zustiftung sind mehr als ein finanzielles Engagement – sie sind ein Vermächtnis, das dauerhaft Gutes bewirkt. Sie schaffen eine solide Grundlage für die Wirkungsfelder und Projekte, ermöglichen steuerliche Entlastung und bieten rechtliche Robustheit.
Werden Sie philanthropisch aktiv: Verwandeln Sie Ihre Immobilie in dauerhaften Mehrwert – stiften Sie Zukunft, transparent, vorausschauend, wirkungsvoll.






