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Klimwandel & Nothilfe Das Paris-Abkommen und die UN-Klimakonferenz

Von 30. November bis 12. Dezember 2015 fand in Paris die 21. Klimakonferenz der Vereinten Nationen statt. In deren Rahmen einigten sich die Vertreter von 195 Staaten auf eine verbindliche internationale Klimaschutzvereinbarung, das sogenannte Paris-Abkommen, Nachfolger des Kyoto-Protokolls.

Dieses tritt in Kraft, sobald es von 55 Staaten, die zusammen für mindestens 55 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, ratifiziert ist.

Wichtigster Beschluss ist die Eindämmung der Erwärmung des globalen Klimas auf höchstens zwei Grad Celsius bis zum Jahr 2100. Zudem verpflichten sich Industrieländer dazu, Schwellen- und Entwicklungsländer ab dem Jahr 2020 jährlich mit mindestens 100 Milliarden Dollar zu unterstützen.

Das 2-Grad-Ziel und seine Bedeutung

Das 2-Grad-Ziel bezeichnet die Absicht der internationalen Klimapolitik, die Erderwärmung bis 2100 auf höchstens zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Wert zu begrenzen. Denn wenn die Durchschnittstemperatur über diese Grenze steigt, würde das Grönlandeis vollständig abschmelzen und der Meeresspiegel stiege um etwa sieben Meter an. Einige Inselstaaten setzen sich für eine maximale Erwärmung von 1,5 Grad Celsius ein, weil ihre Inseln überschwemmt werden, sobald die Durchschnittstemperatur diese Grenze übersteigt.

Gegenwärtig liegt die globale Mitteltemperatur bereits bei etwa 0,8 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau. Das 2-Grad-Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Industrieländer, die historisch gesehen den größten Teil der Erwärmung zu verantworten haben, noch vor 2015 den Trend ihrer CO2-Emissionen umsteuern und bis 2020 auf ein Drittel reduzieren.

Das Pariser Abkommen: Weitere wichtige Punkte

Im Pariser Abkommen ist festgehalten, dass der menschgemachte Ausstoß von Treibhausgasen durch Wälder und unterirdische Kohlenstoffspeicher ausgeglichen werden soll. Ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenz bezüglich des CO2-Ausstoßes wurde ebenfalls erarbeitet. Die Ziele sollen ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden. Nationale Verpflichtungen werden regelmäßig überprüft und mit der Zeit verschärft.

Viele Entwicklungsländer und Inselstaaten sind durch den Klimawandel bedroht. Der Meeresspiegel steigt, Dürren und Unwetter werden heftiger. Diesen Ländern wird im Pariser Abkommen Unterstützung zugesichert, etwa durch die Etablierung von Frühwarnsystemen und Klimarisikoversicherungen.

Kritik an den Vereinbarungen

Das Abkommen begründet keine Haftpflicht oder Kompensationszahlungen und kaum Restriktionen. Viele Klimaforscher befürchten, dass die vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichen werden, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Zudem werden erneuerbare Energien und der Umgang mit fossilen Brennstoffen nicht im Vertragstext erwähnt. Doch nur dann, wenn achtzig Prozent der noch vorhandenen fossilen Energien im Boden bleiben, kann das 2-Grad-Ziel erreicht werden.

Die Etablierung von Schutzmaßnahmen ist global schwer umzusetzen. Während etwa die Niederlande heute schon auf einen Meeresspiegelanstieg vorbereitete sind, der bei einer Erwärmung um 2 Grad Celsius eintreten könnte, wird das für Bangladesch oder Ägypten wohl auch in den nächsten Jahrzehnten nicht erreichbar sein.

Die Klimakonferenz COP 23 in Bonn 2017

Die 23. Klimakonferenz in Bonn im November 2017 drehte sich um die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens. Delegierte aus 195 Ländern erarbeiteten ein Regelwerk, das bei der Klimakonferenz in Kattowitz (Polen) 2018 beschlossen werden soll. Viele Fragen, beispielsweise die Finanzierung des Abkommens, müssen geklärt werden. Auch die Wirkung des Pariser Abkommens wollen die Delegierten bei der nächsten Klimakonferenz überprüfen.

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