Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Dezernentinnen und Derzernenten
Herzlichen Dank, dass Sie sich auf unseren Seiten informieren. Aktion Deutschland Hilft zugewiesene Geldauflagen sind eine wichtige Säule der Finanzierung unserer Hilfskampagnen für bedürftige Menschen. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Berücksichtigung.
Aktion Deutschland Hilft
ist eingetragen in den Listen der Oberlandesgerichten
hat ein separates Bußgeldkonto
stellt für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus
meldet fristgerecht zurück, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht
stellt Adressaufkleber und Überweisungsträger zur Verfügung
Gerne senden wir Ihnen auch Projektberichte oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Einsätze vor.
Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an Aktion Deutschland Hilft tragen Sie dazu bei, dass wir Not leidenden Menschen nach einer Katastrophe schnell und effizient helfen können. Vielen Dank!
Bußgeldkonto: 183 750 16 01
SEB Köln
BLZ: 370 101 11
Wünschen Sie weitere Informationen, Aufkleber oder Überweisungsträger?
Frau Fages und Frau Popp stehen Ihnen gerne zur Verfügung: 0228 / 242 92-410.
Zahlungspflichtige
Sie haben ein Bußgeld „aufgebrummt“ bekommen? Dann danken wir jetzt schon für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Bußgeldzahlung kommt bedürftigen Menschen zugute, die durch eine große Naturkatastrophe oder kriegerische Auseinandersetzung Hab und Gut verloren haben. Viele konnten nur ihr Leben retten, nicht aber das ihrer Kinder, Verwandten und Freunde. Auch wenn Ihre Überweisung nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen hierfür.
Hier ein paar Informationen für Sie:
Aktion Deutschland Hilft darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen
Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht
Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht mitgeteilt
Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Sonderkonto (Kontonummer 183 750 16 01, SEB Köln, BLZ 370 101 11)
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an, das erleichtert uns die Zuordnung. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen
Sollten Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, eine Rate doppelt angewiesen haben oder andere Probleme auftauchen, bitten wir um Ihre Kontaktaufnahme: 0228 / 242 92-410, Frau Fages oder Frau Popp.
Kontakt
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen?